Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen. Die bezirklichen Seniorenvertretungen sind unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Sie bestehen im Regelfall aus einer Anzahl von 17 Mitgliedern. Die Mindestzahl soll 13 Mitglieder nicht unterschreiten. Diese üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen finden 2027 vom 5. bis 12. März statt.
Erklärfilm zur Seniorenvertretungswahl
Der Kurzfilm gibt einen Überblick über die Aufgaben der Berliner Seniorenmitwirkungsgremien sowie über Möglichkeiten des Engagements für Seniorinnen und Senioren. Zudem wird dargestellt, wie Anliegen älterer Menschen auf bezirklicher Ebene aufgegriffen und bearbeitet werden und welche weiteren Strukturen in Berlin für ihre Interessen bestehen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.ü60.berlin
www.berlin.de/Seniorenvertretungswahl
