Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen 2027

Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen. Die bezirklichen Seniorenvertretungen sind unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Sie bestehen im Regelfall aus einer Anzahl von 17 Mitgliedern. Die Mindestzahl soll 13 Mitglieder nicht unterschreiten. Diese üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Die Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen finden 2027 vom 5. bis 12. März statt.

Erklärfilm zur Seniorenvertretungswahl

Der Kurzfilm gibt einen Überblick über die Aufgaben der Berliner Seniorenmitwirkungsgremien sowie über Möglichkeiten des Engagements für Seniorinnen und Senioren. Zudem wird dargestellt, wie Anliegen älterer Menschen auf bezirklicher Ebene aufgegriffen und bearbeitet werden und welche weiteren Strukturen in Berlin für ihre Interessen bestehen.

Wie wird man Kandidatin oder Kandidat:

Jede Person - unabhängig vom Alter - kann jede Person, die zum Wahlzeitpunkt mindestens 60 Jahre ist und im Bezirk ihren Hauptwohnsitz hat, vorschlagen. Jede Person kann sich auch selbst vorschlagen.

Bis wann können Vorschläge gemacht werden?

Vorschläge können ab sofort beim zuständigen Bezirksamt eingereicht werden. Annahmeschluss für Bewerbungen ist der 02. Oktober 2026. Informieren Sie sich bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Bezirk über die Möglichkeiten und das Verfahren für die Einreichung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.ü60.berlin

www.berlin.de/Seniorenvertretungswahl

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